Scheidung, Unterhalt, Vermögen, Trennung, Ehevertrag

Familienrecht

Rechtsanwältin Petra Liedhegener ist - nachgewiesen durch die bereits im Jahr 2000 erworbene Fachanwaltschaft - langjährige Spezialistin im Bereich Familienrecht, das wie kaum ein anderes Rechtsgebiet die beteiligten Personen persönlich betrifft und in dem es aufgrund dieser häufig sehr emotionalen Betroffenheit für Eheleute oder ehemalige Partner schwierig ist, auf sich gestellt sachgerechte Regelungen und Lösungen zu finden. Fachkundig beraten ist es indes häufig möglich, die sich stellenden Fragen nach einer Trennung frühzeitig zu klären sowie Kompromisse bei Streitpunkten auszuhandeln und so gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ist ein gerichtliches Verfahren nicht vermeidbar, gewährleistet die frühzeitige anwaltliche Beratung und Vertretung, dass ein notwendiges Gerichtsverfahren optimal vorbereitet werden kann und die "Weichen richtig gestellt werden".

Wir bieten Ihnen kompetent und schnell Hilfe in allen Bereichen des Familienrechts:

  • Beratung und Vertretung zur Regelung der unmittelbaren Trennungsfolgen, denn
    hier besteht erfahrungsgemäß eiliger Beratungsbedarf. So stellen sich häufig folgende Fragen:
    • Bei wem bleiben die Kinder und wie kann man Besuche regeln?
    • Was muss man bei einer Trennung beachten, damit einem keine finanziellen Nachteile entstehen?
    • Was geschieht mit gemeinsamen Konten, der gemeinsamen Immobilie und Schulden?
    • Wie wird das Vermögen aufgeteilt?
    • Wie erhält man schnell Unterhalt? Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch?
  • Scheidungsverfahren (einvernehmliche und streitige Scheidungen)
    Eine Scheidung ist in Deutschland nur in einem gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht möglich, die Vertretung des Antragstellers durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin ist hierbei zwingend notwendig.
  • Eheaufhebungsverfahren, Lebenspartnerschaftsaufhebung
  • Unterhaltsstreitigkeiten (Ehegattenunterhalt in Form von Trennungsunterhalt oder Geschiedenenunterhalt, Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt, Verwandtenunterhalt)
    Ist eine außergerichtliche Regelung des Unterhalts nicht möglich, eröffnet das Gesetz verschiedene Möglichkeiten, den Unterhalt durch das Familiengericht entweder in einem gesonderten Verfahren oder auch als Teil des Scheidungsverfahrens regeln zu lassen. In Fällen besonderer Dringlichkeit können Eilentscheidungen bei Gericht beantragt werden! In den meisten gerichtlichen Unterhaltsverfahren ist eine rechtsanwaltliche Vertretung gesetzlich vorgeschrieben.
  • Sorgerechtsstreitigkeiten (Anträge auf das alleinige Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, auch Sorgerechtsanträge von Vätern nicht ehelich geborener Kinder etc.)
  • Umgangsstreitigkeiten(Besuchsrecht des Vaters, der Mutter oder sonstiger Bezugspersonen)
  • Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich
    Eheleute leben in Deutschland -wenn kein Ehevertrag existiert- im sogenannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Langjährige Erfahrung in der Bearbeitung familienrechtlicher Mandate lehrt, dass häufig völlige Unkenntnis über die tatsächlichen eigenen Vermögensverhältnisse und die rechtlichen Gegebenheiten vorliegen.
    Das Familiengericht regelt den Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren ausschließlich dann, wenn einer der Beteiligten dies beantragt. Deswegen können Ansprüche aus Unkenntnis verloren gehen, weil sie einer dreijährigen Verjährungsfrist nach Rechtskraft der Scheidung unterliegen.
    Die Einbeziehung des Zugewinnausgleichs in den sogenannten Scheidungsverbund kann das Scheidungsverfahren allerdings erheblich in die Länge liegen. Sinnvoller ist es deswegen, die Vermögensauseinandersetzung und den Ausgleich des Zugewinns vorab, anwaltlich beraten, vorzubereiten und zu regeln. Da nach den gesetzlichen Vorschriften im Streitfalle stichtagsbezogen zu entscheiden ist, bestehen bei frühzeitiger Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Beratung, im besten Fall noch vor der Trennung, häufig Gestaltungsmöglichkeiten mit erheblichen hieraus folgenden wirtschaftlichen Vorteilen.
  • Versorgungsausgleich (betrifft alle Rentenrechte, wie die gesetzliche Rente, Zusatzrenten und Betriebsrenten)
    Im Scheidungsverfahren wird in der Regel von Amts wegen der Versorgungsausgleich durchgeführt, d.h. die Rentenrechte werden so ausgeglichen, dass wertmäßig jeder die Hälfte der in der Ehe erworbenen sogenannten Rentenanwartschaften erhält. Das ist häufig sinnvoll und gerecht, manchmal jedoch nicht, im Einzelfall kann das Ergebnis sogar wirtschaftlich widersinnig sein. Das Gesetz sieht deswegen vor, durch eine Vereinbarung der Eheleute den individuellen Verhältnissen angepasste Lösungen zu finden, wenn die allgemeinen gesetzlichen Regelungen nicht gewollt sind oder zu keinem sachgerechten Ergebnis führen. Wir beraten Sie über die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen solcher Vereinbarungen sowohl im Rahmen eines Scheidungsverfahrens als auch außerhalb eines Scheidungsverfahrens.
  • Abänderungsverfahren nach Urteilen oder Vergleichen; Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen
    Wurde in der Vergangenheit bereits eine gerichtliche Entscheidung über Unterhalt getroffen oder existiert eine vollstreckbare Urkunde über den zu entrichtenden Unterhalt ( etwa eine Jugendamtsurkunde über den Kindesunterhalt) oder existiert ein gerichtlicher Vergleich, stellt sich die Frage, wann und wie eine solche Unterhaltsverpflichtung wieder geändert werden kann oder wie lange sie Gültigkeit hat. Es bedarf sorgfältiger rechtlicher Prüfung, die erfolgversprechende Vorgehensweise zu ermitteln und Prozessrisiken zu minimieren.
    In allen Bereichen des Familienrechts kann schnelles Handeln notwendig werden. Hier helfen Anträge in Eilverfahren auf Erlass von einstweiligen Anordnungen zur vorläufigen Regelung des Streitverhältnisses.
  • Gewaltschutzsachen/Wohnungszuweisungen
  • Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung
  • Vollstreckung von Unterhaltstiteln, sonstige Zwangsvollstreckung
  • Gestaltung von Verträgen und rechtliche Prüfung bestehender Verträge (Eheverträge, Trennungs- Scheidungsfolgenvereinbarungen)
    In Zeiten wandelbarer Verhältnisse und immer häufigerer Gesetzesänderungen, die nicht längerfristig vorhersehbar sind, wird es zunehmend wichtiger individuelle Regelungen zu finden, sei es vor der Eheschließung, in Zeiten, in denen sich eine Trennung abzeichnet oder anläßlich einer Scheidung. Hierdurch kann für die Beteiligten eine Rechtssicherheit geschaffen werden, die erbitterte Streitigkeiten vermeidet, wie sie häufig bei unklaren Verhältnissen auftreten. Auch eine rechtliche Überprüfung, ob ein bestehender Ehevertrag noch den Anforderungen der heutigen Rechtsprechung entspricht oder ganz oder in Teilen unwirksam ist, kann dringend geboten sein. Wir beraten Sie umfassend über Grenzen und Möglichkeiten der vertraglichen Gestaltung.