Inkasso, Forderungseinzug
Forderungseinzug (Inkasso)
Vom anwaltlichen Mahnschreiben bis hin zur Zwangsvollstreckung vertreten wir Selbständige, Ärzte, sowie kleinere Unternehmen und Vereine im Bereich der Forderungsbeitreibung.
Die Erfahrung lehrt, dass ein großer Teil von Schuldnern bereits auf eine erste anwaltliche Zahlungsaufforderung hin leistet, Ihre Forderung also sehr schnell realisiert werden kann.
Erfolgt keine Zahlung und kann auch keine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen werden, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein mit anschließender Vollstreckung der gerichtlich titulierten Forderung. Erhebt der Schuldner in irgendeinem Stadium des Verfahrens Einwände gegen die Forderung, kann jederzeit in das normale Klageverfahren übergeleitet und die Forderung im Prozess durchgesetzt werden. Im Gegensatz zu Inkassounternehmen sind wir als Rechtsanwälte berechtigt, Ihre Vertretung sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren zu übernehmen, mit der Folge, dass auch Ihr Kostenrisiko minimiert wird.
Wird das Mandat erfolgreich beendet, verbleiben in der Regel gar keine Kosten, weil diese (anders als es unter Umständen bei der Beauftragung eines Inkassounternehmens der Fall ist) insgesamt vom Schuldner zu tragen sind. Ist der Schuldner nicht zahlungsfähig und kann die Forderung deswegen zumindest aktuell nicht durchgesetzt werden, sind die Kosten in der Regel niedrig, weil für den außergerichtlichen Bereich Pauschalen vereinbart werden können und vor Einleitung gerichtlicher Maßnahmen von uns geprüft wird, ob diese wirtschaftlich sinnvoll sind.
Abgestimmt auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Verhältnisse unserer Mandanten erarbeiten wir individuelle Verfahrensabläufe, so dass nach Übergabe der Basisinformationen an uns, alles Weitere durch uns veranlasst und überwacht werden kann und damit die eigene Buchhaltung unserer Mandanten nahezu vollständig entlastet wird.
Inkassomandate werden in unserer Kanzlei vornehmlich durch Rechtsanwältin Petra Liedhegener bearbeitet.