Räumung, Kündigung, Miete, Mieterhöhung, Eigenbedarf, Mietnomade

Mietrecht

Mietrecht betrifft die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus einem Mietverhältnis, bei dem der Vermieter dem Mieter eine bestimmte Sache für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zur Nutzung überlässt. Von besonderer Bedeutung sind einerseits Wohnraummietverträge, bei denen der Mieter in den gemieteten Räumen lebt, und andererseits Gewerbemietverträge, bei denen sich die Erwerbsquelle des Mieters in den gemieteten Räumen befindet. In beiden Fällen kann den Mieter eine aus seiner Sicht vorzeitige Beendigung des Mietvertrages hart treffen.

Rechtsanwalt Liedhegener ist seit vielen Jahren im Bereich Mietrecht tätig. Er berät Sie und vertritt Ihre Interessen als Vermieter und Mieter von Wohnungen oder Gewerberaum bei der vertraglichen Gestaltung und/oder Durchsetzung Ihrer Rechte sowohl außergerichtlich als auch in einem Rechtsstreit.

Nicht immer sind die gängigen Vertragsmuster oder Formularverträge passend für die individuellen Bedürfnisse zukünftiger Mietparteien. Besonders im Bereich des Gewerbemietrechts ist es sinnvoll, die vertraglichen Vereinbarungen so konkret wie möglich zu fassen, um für das Mietverhältnis von vornherein die jeweiligen Rechte und Pflichten klar zu regeln.

Durch einen sorgfältig für den Einzelfall formulierten MIetvertrag kann schon zu Beginn des Mietverhältnisses dafür Sorge getragen werden, dass vermeidbarer Streit gar nicht entsteht.

Eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften gilt es dabei im Auge zu haben:

Soziale Schutzvorschriften für den Mieter wurden entwickelt, um einen Missbrauch der mit der Eigentümerstellung des Vermieters verbundenen Marktmacht zu verhindern. So kann der Vermieter bei einem Wohnraummietvertrag nicht einfach seinem Mieter kündigen, weil ein anderer Mieter mehr Miete bezahlen würde, sondern nur, wenn er einen wichtigen Grund hat, also z.B. der Mieter die Miete nicht zahlt oder der Vermieter Eigenbedarf hat, weil er die Wohnung für sich oder einen Angehörigen benötigt. Kehrseite des Umstands, dass der Vermieter beim Wohnraummietvertrag nicht ohne wichtigen Grund kündigen kann, sind Vorschriften zur Mieterhöhung, die es dem Vermieter ermöglichen, bei Einhaltung bestimmter Grenzen und Verfahren die Miete auch gegen den Willen des Mieters zu erhöhen, so dass das Entgelt für die überlassenen Räume angemessen bleibt. Sowohl Kündigung und Räumung einer Wohnung als auch eine Mieterhöhung sind wegen ihrer Folgen oft heftig umstritten.

Mietnomaden machen Vermietern das Leben schwer. Ein sogenannter Mietnomade missbraucht die sozialen Schutzvorschriften für Mieter, in dem er Wohnungen anmietet und ohne Bezahlung der Miete solange nutzt, wie Vermieter, Rechtsanwalt, Gericht und Gerichtsvollzieher brauchen, um den Mietnomaden unter Beachtung der zum Schutz Bedürftiger geschaffenen Vorgaben wieder aus den Räumen zu entfernen. Wird schon zu Beginn des Mietverhältnisses die MIete nicht oder nicht pünktlich oder unvollständig gezahlt, empfiehlt sich umgehendes Handeln.