Erbe, Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Nachlass
Erbrecht
Das Erbrecht regelt Fragen der Rechts- und Vermögensnachfolge im Falle des Todes eines Menschen. Dessen Folgen richten sich entweder nach den gesetzlichen Bestimmungen oder nach den Individualregelungen aufgrund von Erbverträgen oder Testamenten und Vermächtnissen.
Eine Fülle von Rechtsfragen können sich in einer solchen Situation plötzlich und oft unerwartet stellen und bedürfen der schnellen Klärung. So ist häufig schon unklar, wer Erbe geworden ist und welche Rechte und Pflichten dieser hat. Auch beim Vorliegen eines Testaments sind nahe Angehörige, die nicht bedacht wurden, berechtigt, Ansprüche gegen den oder die Erben zu stellen, wie z.B. den sog. Pflichtteil zu beanspruchen.
Erben mehrere Personen gemeinsam, führt die Auseinandersetzung des Erbes häufig zu Streit. Kann eine Einigung außergerichtlich nicht verhandelt werden, müssen die Ansprüche ggfs. gerichtlich durchgesetzt werden.
Eine sinnvolle Gestaltung der Rechtsnachfolge zu Lebzeiten führt dazu, dass späterer Streit um die Vermögensnachfolge und Ungewissheiten für die Erben von Vornherein verhindert werden. Hierbei sollte zunächst rechtlich überprüft werden, ob es überhaupt einer von den gesetzlichen Bestimmungen abweichenden Verfügung bedarf, damit die Vermögensnachfolge den Wünschen des Erblassers gemäß geregelt ist (was durchaus nicht immer so sein muss). Ist eine individuelle Gestaltung sinnvoll, ist zu abzuklären, welche Regelungen im konkreten Fall möglich sind und welche von verschiedenen Möglichkeiten die Wünsche des Erblassers umsetzen wird. Nicht immer kann über Vermögen noch frei verfügt werden. Das scheidet aus, wenn bereits eine umfassende Bindung aufgrund eines Erbvertrages oder nicht mehr widerruflichen Testaments besteht.
Es lohnt sich in der Regel, sowohl im Interesse des Erhalts geschaffener Werte und Unternehmensstrukturen als auch im Interesse der späteren Erben, frühzeitig die Vermögensnachfolge selbst rechtswirksam zu regeln, um späteren Streit zwischen den Erben und finanzielle - häufig vermeidbare - Nachteile auszuschließen. So gibt es verschiedenste Möglichkeiten, z.B. mit den späteren Erben in einem gegenseitigen Erbvertrag oder alleine oder gemeinsam mit dem Ehegatten (Stichwort Berliner Testament) durch ein Testament sinnvolle Vorsorge zu treffen. Die Erfahrung zeigt, dass hier in besonderem Maße Beratungsbedarf besteht, weil die meisten Testamente, die von Laien formuliert wurden, im Ernstfall mehr Fragen als Antworten aufwerfen. Denn sie sind häufig unklar formuliert oder unvollständig. Im schlimmsten Fall sind sie von vornherein rechtsungültig, weil notwendige Formvorschriften nicht eingehalten worden sind.
Manchmal - aber nicht immer - ist es sinnvoll, Vermögensbestandteile schon zu Lebzeiten zu übertragen; auch das eine Frage, die anhand des Einzelfalles prüfen sollte.
Immer ist es sinnvoll, die Auswirkungen der geplanten Regelungen auch steuerlich einer Überprüfung zu unterziehen, um bestehende steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen und böse Überraschungen zu verhindern, weswegen wir eng mit einem Steuerberatungsbüro kooperieren. Das gilt in besonderem Maße bei Übergabeverträgen oder gesellschaftlichen Nachfolgeregelungen.
Das Rechtsgebiet Erbrecht wird in unserer Kanzlei von Frau Rechtsanwältin Petra Liedhegener bearbeitet.